Direct Fresh Sourcing GmbH

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

1.2. Ergänzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse die COFREUROP-Bedingungen, soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor.

  1. Angebote – Vertragsschluss

Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus dem Inhalt des Angebotes nichts anderes ergibt.

  1. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise verstehen sich nach Liefervereinbarung und sind zahlbar 21 Tage netto Kasse ohne jeden Abzug bei Erhalt der Rechnung. Im Falle des Verzugs mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Erwerber sofort zur Zahlung fällig. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3.2. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung.

3.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Unsere Forderungen sind an die BFS finance GmbH, Verl, abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die BFS finance GmbH erfolgen. Die Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung zu entnehmen.

  1. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Alle Lieferungen erfolgen nur ab Lager. Versendung an den Käufer erfolgt nur auf dessen Gefahr und Kosten. Die Verpackung und der Versand erfolgen nach unserem Ermessen, jedoch ohne Verantwortung.

4.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wegen von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

4.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum. Der Erwerber ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an uns abgetreten. Falls zwischen uns und dem Erwerber ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 Abs.2 HGB besteht, bezieht sich die Vorausabtretung auch auf den anerkannten Saldo. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Erwerber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder in sonstiger Weise verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Erwerbers als Hauptsache anzusehen, so hat er uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

6.2. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Erwerber ist Verbraucher.

  1. Mängel

7.1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2. Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Dies gilt auch für Bruch und Fehlmengen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

7.4. Mängel bis zu 2% von der gelieferten Menge gelten als Toleranz und müssen nicht vergütet werden. Sollte der Kunde einen Gutachter verlangen, und stellt dieser eventuelle Mängel bis zu maximal 2% fest, so müssen die Gutachterkosten vom Kunden übernommen werden.

7.5. Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu.

7.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet nach Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

  1. Haftung

Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Höhe des Warenwerts beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

9.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  1. Global Gap

Alle Erzeuger sind nach Global Gap zertifiziert.